Selbstanzeige

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Selbstanzeige bei den zuständigen Finanzbehörden einzureichen, um eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu verhindern. Die Steuerhinterziehung kann dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind in den letzten Jahren allerdings erheblich gestiegen. Dies betrifft vor allem den zeitlichen Umfang der Nacherklärung (sog. Berichtigungsverbund). Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein.

Angesichts der mit einer Selbstanzeige regelmäßig verbundenen “Geständniswirkung” im Hinblick auf die Steuerhinterziehung bedarf die Einreichung einer Selbstanzeige daher sorgfältiger Prüfung und Planung.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen der BRD und der Türkei ab dem Jahr 2020 und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Einreichung einer Selbstanzeige erhalten Sie hier.