Steuerstrafrecht

Wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, ist es angesichts der erheblichen Konsequenzen für den Beschuldigten wichtig, sich frühzeitig bei einem fachkundigen und spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Dies gilt erst recht, wenn der Beschuldigte erst anlässlich einer Durchsuchung erfährt, dass ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn eingeleitet worden ist.

Die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren kann nach unserem Verständnis nur effektiv wahrgenommen werden, wenn der Verteidiger nicht nur mit den Besonderheiten eines Steuerstrafverfahrens vertraut ist, sondern darüber hinaus auch über eingehende steuerliche Expertise verfügt.

Herr Dr. Mäscher ist seit vielen Jahren bundesweit als Steuerstrafverteidiger tätig und steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme gern zur Verfügung.